Informationen zum Masernschutzgesetz

Das beschlossenene (Bundes-)“Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention“ (Masernschutzgesetz) tritt mit dem 01.03.2020 in Kraft. Damit hat der Gesetzgeber verfügt, dass auch in unserer Schule entsprechende Nachweise vorgelegt und dokumentiert werden müssen.   Im Vordergrund stehen für uns dabei zunächst die Kinder, die neu an unserer Schule angemeldet werden, da…