Das beschlossenene (Bundes-)“Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention“ (Masernschutzgesetz) tritt mit dem 01.03.2020 in Kraft.
Damit hat der Gesetzgeber verfügt, dass auch in unserer Schule entsprechende Nachweise vorgelegt und dokumentiert werden müssen.
Im Vordergrund stehen für uns dabei zunächst die Kinder, die neu an unserer Schule angemeldet werden, da hier der Nachweis bis spätestens zum ersten Schultag vorliegen muss.
Für Schülerinnen und Schüler, die am 01.03.2020 bereits unsere Schule besuchten, läuft diese Frist bis zum 31.07.2021.
Wichtig: Wir planen diese Überprüfung klassenweise gestaffelt durchzuführen.
Bitte geben Sie Ihrem Kind im Moment noch keine Unterlagen (Impfpass, …) mit.
Sie erhalten von uns dazu eine Aufforderung mit entsprechenden Terminen.
Prüfen Sie aber bitte ab sofort Ihre entsprechenden Unterlagen (Impfpass) bzw. gehen Sie bei Bedarf dazu ins Gespräch mit Ihrem betreuenden Haus- oder Kinderarzt.
Die wichtigsten Informationen dazu haben wir Ihnen anbei zum Download zur Verfügung gestellt:
– Anschreiben an alle Eltern von neu aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler (ab 01.03.2020)
– Merkblatt / Wie weise ich Masern-Impfungen oder Masern- Immunität nach?
Darüber hinaus finden Sie hier weiterführende Informationen:
https://km-bw.de/Masernschutzgesetz
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/impfpflicht/faq-masernschutzgesetz.html
Axel Zerrer, Realschulrektor