Das zuständige Gesundheitsamt hat zwischenzeitlich offiziell festgestellt, dass das entscheidende Maß für weitere Öffnungen = die Unterschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 50 im Landkreis Rastatt an fünf aufeinanderfolgenden Tagen gegeben ist.
Damit wird ab kommendem Montag, 14.06.2021 der Präsenzunterricht unter Pandemiebedingungen (ganze Klasse, mit Maskenpflicht + 2 Testungen/Woche) gemäß Stundenplan starten.
Wir freuen uns sehr, nun wieder mit vollständiger Besetzung arbeiten zu können!
Bitte beachten Sie, dass vorerst kein Pausenverkauf angeboten wird.
10.06.2021
Axel Zerrer, Realschulrektor
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Organisation des Wechselunterrichts:
Der Unterricht in Präsenzform (Wechselunterricht) wird – mit einigen Einschränkungen – für alle Klassenstufen nach Stundenplan und in halben Klassen (A/B-Gruppen) erfolgen.
- Montag bis Mittwoch => A-Gruppen
- Donnerstag + Freitag => B-Gruppen
In der darauffolgenden Woche wird gewechselt:
- Montag bis Mittwoch => B-Gruppen
- Donnerstag + Freitag => A-Gruppen
Die Einteilung der Gruppen erfolgt bzw. erfolgte bereits über die Klassenleitungen. Eine Gesamtübersicht über die Verteilung der Gruppen über die Tage hänge ich ebenfalls an.
Es werden zweimal pro Woche (Montag + Donnerstag) Schnelltests durch die Schülerinnen und Schüler hier vor Ort unter Anleitung durchgeführt. Die Lehrkräfte erklären und beaufsichtigen die Tests, führen den Test jedoch nicht an den Schülerinnen und Schülern durch.
Die notwendigen Informationen und Dokumente dazu haben Sie bereits erhalten. Bitte denken Sie unbedingt daran Ihren Kindern die von uns benötigten Seiten der Einverständniserklärung zum Selbsttest (Anlage 2b / Seite 5+6+7) ausgefüllt zur ersten Testung einmalig mitzugeben!
Hier das notwendige Dokument zum Download: Anlage2b Vordruck Erklärung
Eine Teilnahme am Präsenzunterricht ohne Testung ist nicht möglich. Der Nachweis über die Testung kann durch die Teilnahme an einem von der Schule angebotenen Test oder durch Vorlage der Bescheinigung eines anderen Anbieters über ein negatives Testergebnis eines Schnelltests nach §4a der CoronaVO erfolgen, wobei die Vorlage am Tag des Testangebots der Schule erfolgen muss und die zugrunde liegende Testung nicht älter als 48 Stunden sein darf.
Ausnahmen: Genesene und voll geimpfte Personen sind von der Testpflicht ausgenommen. Genesen ist eine Person, die bereits positiv getestet war, wenn sie über einen Nachweis über eine durch PCR-Test bestätigte Corona-Infektion verfügt. Das PCR-Testergebnis darf höchstens sechs Monate zurückliegen. Als geimpft gelten Personen, die eine seit 14 Tagen abgeschlossene Impfung vorweisen können (Impfpass).
Die Präsenzpflicht ist weiterhin aufgehoben. Ausnahme hier: Die Aussetzung der Präsenzpflicht im Falle einer Nichttestung bezieht sich nicht auf die Leistungsfeststellungen. Ihr Kind ist von der Teilnahme an Klassenarbeiten nicht befreit.
Besondere gruppen-/fachspezifische Regelungen:
- Sportunterricht: Alle Randstunden (1./2.Std. oder 5./6. Std. oder 7./8. Std.) entfallen. In den übrigen Stunden wird im Klassenverband (= Gruppe) alternativer Sportunterricht im Freien stattfinden.
- Religionsunterricht: In Klassenstufe 5 (= Randstunden) entfällt der Unterricht, ansonsten findet der Unterricht im Klassenverband (= Gruppe) mit einer Aufsicht statt. Die Arbeitsaufträge erteilen die Fachlehrer.
- Französischunterricht: Findet in Klassenstufen 6-10 statt.
Alle Französisch-Schüler werden in die A-Gruppe eingeteilt, damit u.U. nicht nur 1 Schüler anwesend ist. Der Brückenkurs Klasse 5 findet nicht statt.
- Technik/AES findet statt (Kl. 7-10), hier werden die ohnehin schon kleineren Gruppen automatisch nochmals durch die A/B-Teilung reduziert
- Klasse 9 G-Niveau: Die betreffenden Schülerinnen und Schüler kommen jede Woche in alle Fächer nach Stundenplan (Nebenfächer jeweils mit A- oder B-Gruppe im Klassenverband).
Bitte beachten Sie außerdem weiterhin:
- Die bestehende Maskenpflicht (medizinische Masken) gilt weiterhin unverändert, ebenso die bereits bekannten Hygiene- und Abstandsregeln.
- Ein Pausenverkauf ist aktuell nicht möglich.
- Grundsätzlich sind (weitere) aktuelle Änderungen im Stundenplan wieder über den Vertretungsplan geregelt.
07.05.2021
Axel Zerrer, Realschulrektor
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Weiterhin sind nur die Abschlussklassen im Haus und sollen nun in den “Prüfungsendspurt” einlaufen.
Dazu haben wir einen ab kommendem Montag, 03.05.2021 gültigen Plan erarbeitet, der bereits verschickt wurde. Plangemäß werden nun nochmals die Fächer der schriftlichen Abschlussprüfungen stärker fokusiert.
Die im Präsenzunterricht obligatorischen Testungen für die Abschlussklassen finden immer Montag und Mittwoch statt.
Weiter können notwendige Klassenarbeiten angesetzt werden, die entweder am Nachmittag oder recht problemlos Dienstags und Donnerstags terminiert sein werden. Diese Koordination erfolgt über die zuständigen Fachlehrer.
30.04.2021
Axel Zerrer, Realschulrektor
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Für die kommende Woche findet der Unterricht in Präsenzform für die Abschlussklassen statt wie folgt:
Klasse 10:
- Montag u. Dienstag => B-Gruppen
- Mittwoch u. Donnerstag => A-Gruppen
- Freitag: A-Gruppe nach Plan + zusätzlich B-Gruppen in den Wahlpflichtfächern (ab 4.Std.)
Der Unterricht findet gem. Stundenplan statt.
Getestet wird am Montag und Mittwoch (alle anwesenden SuS).
Am Freitag werden dann die SuS der B-Gruppen erneut getestet.
Klassen 9 / G-Niveau:
- Hier werden an 2 Tagen (Montag + Mittwoch) die Kernfächer unterrichtet
Nochmals möchte ich darauf hinweisen, dass für eine Teilnahme am Unterricht in Präsenzform die zweimalige Testung pro Woche Voraussetzung ist.
Einmalig vorgelegt werden müssen zum Test die ausgefüllten und unterschriebenen Seiten 5+6+7 des Formblattes Anlage 2b.
Hier ist das notwendige Dokument zum Download: Anlage2b Vordruck Erklärung
23.04.2021
Axel Zerrer, Realschulrektor
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Am heutigen Vormittag haben wir nun ein Schreiben vom Schulamt / Landratsamt zugeschickt bekommen, in dem wir aufgrund der Inzidenzen im Landkreis aufgefordert werden weiter im Fernunterricht zu verbleiben.
Es wird also am kommenden Montag für alle Klassen – auch für die Abschlussklassen – keinen Unterricht in Präsenzform geben.
Einzig eine Notbetreuung für Kl. 5-7 wird eingerichtet werden, welche aber auch wirklich nur im nachgewiesenen Notfall genutzt werden sollte.
Es finden bis auf weiteres auch keine Klassenarbeiten in Präsenzform statt.
Es bleibt zu hoffen, dass mit den nun sehr spät getroffenen Maßnahmen der zuständigen Stellen, die Schulschließungen auch tatsächlich ihren Teil zur positiven Entwicklung der Pandemiesituation im Landkreis beitragen.
Ich bitte Sie aber auch, die notwendigen Maßnahmen im familiären Bereich – auch wenn es schwer fällt – einzuhalten und auf Ihre Kinder entsprechend einzuwirken.
Unser gemeinsames Ziel ist es zeitnah wieder zum geordneten Unterricht im sozialen Umfeld einer Klasse zu kommen.
Bleiben Sie gesund!
16.04.2021
Axel Zerrer, Realschulrektor
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Informationen zum geplanten Start des Wechselunterrichts ab kommenden Montag… und damit verbunden ist direkt ein großes Fragezeichen, das auch weiterhin stehen bleibt und kurzfristig auch zur weiteren Fortführung des bestehenden Fernunterrichts führen kann.
Was meine ich damit?
Wir sind aktuell im Landkreis Rastatt seit Tagen bei einem Inzidenzwert von über 200.
Damit verbunden ist nach Vorgabe des Landes eigentlich die Einrichtung von Fernunterricht.
Folgende Regel dazu gilt:
Für die Schule gilt der jeweilige Inzidenzwert des Stadt-/Landkreises des Schulortes.
Das Landratsamt (mit den Ämtern Gesundheits- und Ordnungsamt) entscheidet auf Grundlage der gegebenen Voraussetzungen und gibt eine allgemeine Verfügung für den gesamten Landkreis heraus. Vom Landkreis geht diese Information an die Schulträger. Die Schulträger informieren dann ihre Schulen.
Bislang erfolgte noch keine entsprechende Verfügung, das kann aber durchaus – auch kurzfristig – noch kommen und liegt nicht in meiner Hand.
In diesem Falle dürfen Sie selbstverständlich von einer umgehenden Information von mir ausgehen.
Nun aber zum eigentlichen Wechselmodell für den Unterricht in Präsenzform ab Montag, 19.04.2021 – hierzu gilt grundsätzlich:
- Wir bzw. die Klassenleitungen werden die Klassen in 2 Gruppen teilen: A und B
- Diese Gruppen werden entsprechend wochenweise (Woche A / Woche B) gemäß dem Stundenplan in (nahezu) allen Fächern unterrichtet.
Die jeweils andere Gruppe der Klasse arbeitet Zuhause.
Wir starten mit Woche A.
- Es werden zweimal pro Woche (Montag + Donnerstag) Schnelltests durch die Schülerinnen und Schüler hier vor Ort unter Anleitung durchgeführt.
Die notwendigen Informationen und Dokumente dazu haben Sie bereits erhalten.
Bitte denken Sie unbedingt daran Ihren Kindern die von uns benötigten Seiten (Anlage 2b / Seite 5+6+7) ausgefüllt mitzugeben!
Eine Teilnahme am Unterricht ohne Testung ist nicht möglich.
Hier ist das notwendige Dokument zum Download: Anlage2b Vordruck Erklärung
Besondere gruppen- bzw. fachspezifische Regelungen:
- Sportunterricht: Alle Randstunden (1./2.Std. oder 5./6. Std. oder 7./8. Std.) entfallen.
In den übrigen Stunden wird im Klassenverband (= Gruppe) alternativer Sportunterricht im Freien stattfinden.
- Religionsunterricht: In Klassenstufe 5 (= Randstunden) entfällt der Unterricht, ansonsten findet der Unterricht im Klassenverband (= Gruppe) mit einer Aufsicht statt. Die Arbeitsaufträge erteilen die Fachlehrer.
- Französischunterricht: Findet in Klassenstufen 6-10 statt.
Alle Französisch-Schüler werden in die A-Gruppe eingeteilt, damit u.U. nicht nur 1 Schüler anwesend ist.
Der Brückenkurs Klasse 5 findet nicht statt.
- Technik/AES findet statt (Kl. 7-10), hier werden die ohnehin schon kleineren Gruppen automatisch nochmals durch die A/B-Teilung reduziert
- Klasse 9 G-Niveau: Die betreffenden Schülerinnen und Schüler kommen jede Woche in alle Fächer nach Stundenplan (Nebenfächer jeweils mit A- oder B-Gruppe im Klassenverband).
Bitte beachten Sie außerdem:
- Die bestehende Maskenpflicht (medizinische Masken) gilt weiterhin unverändert, ebenso die bereits bekannten Hygiene- und Abstandsregeln.
- Ein Pausenverkauf ist aktuell nicht möglich.
- Eine Notbetreuungsgruppe wird weiterhin bis Klasse 7 grundsätzlich eingerichtet. Ein dezidierter Anspruch muss aber hier bestehen und nachgewiesen werden.
Liebe Eltern, es ist mir und meinen Kolleginnen und Kollegen sehr wohl bewusst, dass wir hier eine Gratwanderung vollziehen. Den Unterricht in Präsenzform sehen wir für die Kinder als dringend notwendig an, die leider andauernd schlechten Entwicklungen der Pandemiesituation sprechen aber eine eigene Sprache.
Es ist mir durchaus bewusst, dass es Ihnen auch zunehmend schwerer fallen muss, die ständigen Einschränkungen, Änderungen und weiteren Maßregelungen zu akzeptieren. Aber: Dem Ganzen kann sich keiner entziehen, wir sitzen alle im selben Boot, das momentan in aufgebrachten Gewässern unterwegs ist. Wieder Land zu sehen und in einen ruhigen Hafen einlaufen zu können ist dabei ein verbindender Wunschgedanke.
Wir werden da auch wieder hinkommen!
15.04.2021
Axel Zerrer, Realschulrektor
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Teilweise Schulöffnung ab 15.03.2021
Klassen 5 und 6:
Die Klassen werden wie angekündigt im Klassenverband und Präsenzunterricht weitgehend im gültigen Stundenplan beschult. Die Klassenstärken sind in diesen Stufen überschaubar, die Schülerinnen und Schüler sitzen an Einzeltischen mit Abstand.
Um Durchmischungen zwischen den Klassen möglichst zu vermeiden gelten folgende Ausnahmen im Stundenplan:
– Französisch-Brückenkurs entfällt in Klasse 5+6
– BNT-Tiere Klasse 5 (Montag 7. Std.) entfällt
– Religionsunterricht entfällt in Klasse 5, in Klasse 6 wird Religion vorrübergehend klassenweise unterrichtet und nicht konfessionell getrennt.
– Der Sportunterricht entfällt und wird für Spaziergänge bzw. Bewegung im Freien genutzt (Kinder brauchen wettergerechte Kleidung!)
Klassen 9 Niveau-G:
Es findet Unterricht in den prüfungsrelevanten Kernfächern (E/D/M) zu den Zeiten des Regelstundenplans statt.
Klassen 10:
Es findet Unterricht nach regulärem Stundenplan in halber Klassenstärke und wöchentlichem Wechsel zwischen A- und B-Gruppe statt.
Die bisherige Gruppeneinteilung kann beibehalten werden.
Es beginnen die A-Gruppen.
Die Schüler, die zuhause bleiben, werden natürlich mit Aufgaben über die üblichen Kanäle in ALLEN Fächern versorgt!
Ausnahmen hier:
– 10b wird aufgrund der Klassenstärke ungeteilt im Regelunterricht beschult
– Wahlpflichtbereich findet weiterhin für ALLE Gruppen freitags statt
– Religions-/Ethikunterricht wird ebenfalls vorrübergehend klassenweise unterrichtet und nicht konfessionell getrennt
– Der Sportunterricht entfällt
Für die letzten beiden Schultage direkt vor den Osterferien gilt in Klasse 10:
- Montag 29.03. Gruppe A,
- Dienstag, 30.03. Gruppe B
15.03.2021
Axel Zerrer
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Unsere Abschlussschülerinnen und Abschlussschüler werden ab kommendem Montag, 18.01.2021 an drei Tagen zur Vorbereitung der Abschlussprüfungen in Präsenzform unterrichtet.
Der Unterricht wird in geteilten Klassen erteilt und umfasst inhaltlich ausschließlich die Prüfungsfächer.
15.01.2021
Axel Zerrer
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Am gestrigen Dreikönigstag wurden nun die neuen Maßgaben des Kultusministeriums, die auf den Beschlüssen der Beratungen der Länder mit der Bundesregierung beruhen, veröffentlicht.
Grundsätzlich wird darin im Zuge des Lockdowns die Schulschließung verlängert – der Schulbetrieb soll zunächst ab Montag wieder in Form von Fernunterricht starten bzw. weitergeführt werden.
Eine Möglichkeit zur Notbetreuung von Kindern bis zu Klassenstufe 7 ist vorgesehen und wird auf Antrag eingerichtet.
Anspruch auf Notbetreuung haben Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten. Dies gilt für Präsenzarbeitsplätze sowie für Home-Office-Arbeitsplätze gleichermaßen.
Die Maßgabe bei der Notbetreuung lautet allerdings auch, dass diese nur, wenn es zwingend notwendig ist, in Anspruch genommen werden soll.
Das entsprechende Anmeldeformular zur Notbetreuung finden Sie hier:
Anmeldebogen Notfallbetreuung Januar 2021 2
Wie für den Schulbesuch gilt auch für die Notbetreuung weiterhin selbstverständlich ein Zutritts- und Teilnahmeverbot für Personen, die:
- in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 10 Tage vergangen sind, soweit die zuständigen Behörden nichts Anderes anordnen oder
- sich innerhalb der vorausgegangenen 10 Tage in einem Gebiet aufgehalten haben, das durch das Robert Koch-Institut (RKI) im Zeitpunkt des Aufenthalts als Risikogebiet ausgewiesen war; dies gilt auch, wenn das Gebiet innerhalb von 10 Tagen nach der Rückkehr neu als Risikogebiet eingestuft wird, oder
- typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Fieber, trockener Husten, Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns, aufweisen.
Ein Zutritts- und Teilnahmeverbot besteht jedoch nicht mehr, wenn eine Pflicht zur Absonderung, z.B. durch die Möglichkeit der „Freitestung“, endete.
Ebenso besteht weiterhin Maskenpflicht auf dem gesamten Schulgelände und die strikte Einhaltung der Hygieneregeln.
Wir werden die weiteren Entwicklungen und Beschlüsse der Landesregierung im Auge haben und uns danach ausgerichtet entsprechend organisieren.
Ein großes Anliegen ist es uns dabei die Schülerinnen und Schüler der Abschlussjahrgänge (Kl. 10 + Kl. 9/G-Niv.) im Hinblick auf die Abschlussprüfungen baldmöglichst in Form von Präsenzunterricht wieder vor Ort zu unterrichten. Unser ursprünglicher Plan damit in Kleingruppen bereits ab kommenden Montag in den prüfungsrelevanten Fächern (M/D/E + Wahlpflichtbereich) zu starten musste leider kurzfristig erstmal verschoben werden.
Wir werden aber in der kommenden Woche die Zeit nutzen, um noch einmal “einen Anlauf zu nehmen” und dabei die Möglichkeiten der An- und Abfahrt zur Schule im Detail zu klären, da erstmal kein Schulbusverkehr zur Verfügung stehen wird.
Ein Pausenverkauf findet bis auf weiteres nicht statt.
Text: Realschule Gaggenau
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