Elternseite

Als Eltern haben Sie in vielfacher Hinsicht Möglichkeiten, aktiv das Schulleben mitzugestalten.

Aufgaben der Elternvertretung

Die Elternvertretung ist die Vertretung der Erziehungsberechtigten der Schüler einer Schule und wirkt in Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind, beratend – in einzelnen Bundesländern auch beschließend – mit. Somit stellt sie neben anderen möglichen Formen der Elternbeteiligung ein demokratisches Gremium dar, das gemeinsame Verantwortung für die Gestaltung des Lebens der Kinder und Schüler übernimmt. Die Elternvertreter arbeiten ehrenamtlich und unentgeltlich.

Zu den Aufgaben der Elternvertretung gehören unter anderem:

die Interessen der Elternschaft zu wahren,
Wünsche und Vorschläge der Eltern zu bündeln und diese an die Schulleitung weiter zu geben.
an den Beratungen der Schulkonferenz teilzunehmen.
Schulträger und Schulleiter unterrichten die Elternvertretung über alle Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind und erteilen alle notwendigen Auskünfte. Zu bestimmten Angelegenheiten muss die Elternvertretung gehört werden.

Je nach Bundesland erstreckt sich die Mitwirkung auch auf Detailfragen der schulischen Erziehung und z. B. die Auswahl von Lehrmitteln oder einem geeignetem Anbieter für Schulessen, über die Bestimmungen der Hausordnung und Teile der Finanzen oder die Mitsprache bei einer Bestimmung eines Namens für die Schule. Die Elternvertretung kann sich darüber hinaus auch selbst Aufgaben setzen und ist in manchen Bundesländern auch Ansprechpartner in Fragen zu Schulbussen und Schülerlotsen oder wirkt auf Wunsch auch bei der Konfliktlösung zwischen einzelnen Eltern und der Schule mit. Ebenso können auch Auswahl und Organisation zusätzlicher Bildungsangebote, etwa von Sprach- oder Skikursen, in der Verantwortung der Elternvertretung liegen.

Die konkreten Aufgaben orientieren sich dabei an den spezifischen Belangen der entsprechenden Einrichtung.

Klassenelternvertreter

Auf Schulklassenebene ist zu Beginn jedes Schuljahres eine Versammlung der Klassenpflegschaft vorgeschrieben, der neben den Eltern der Klasse auch die in der Klasse unterrichtenden Lehrer angehören. Die Eltern wählen aus ihrer Mitte einen Klassenelternvertreter und einen Stellvertreter. Der Klassenelternvertreter kann auch unterjährig Sitzungen der Klassenpflegschaft einberufen und hat die Aufgabe, diese zu leiten.

Quelle: Wikipedia.org